11.03.2019 - 7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mo., 11.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
a).Bezugnehmend auf die Vorlage fragt der Bürgermeister an, ob die Angabe unter
§ 6 Abs. 3 „…Gründächer mit einer Mindestschichtstärke von fünf Zentimetern, …..“
tatsächlich ausreichend ist.
b) Desweiteren weist er darauf hin, dass in der Satzung noch der „Gleichstellungsparagraph“
(Die Bezeichnung der Beteiligten in dieser Satzung gilt in diverser, weiblicher und
männlicher Form) aufzunehmen ist.
c) Bezugnehmend auf die 1. Seite der Anlage zur Vorlage wird für die Kalkulation der
Restbuchwert (RBW) 2017 je zur Hälfte in “privat“ und „öffentlich“ geteilt.
Ist diese so zu verstehen, dass davon ausgegangen wird, dass der Gemeinde nur die
Hälfte der Beseitigungseinrichtung gehört?
Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten.
Anmerkung der Verwaltung:
a) Die Mindestschichtstärke von Gründächern wurde mit 5 cm von Hamburg Wasser
vorgeschlagen. Das entspricht gängigen technischen Standards. Ab einer Stärke von
5 cm geht man davon aus, dass sich die abfließende Regenwassermenge deutlich
reduziert.
c) Die Aufteilung in „privat“ und „öffentlich“ erfolgt nicht weil die Anlage der Gemeinde nur zur
Hälfte gehört sondern weil die Anlage zwei Zwecke erfüllt: zum einen dient sie der
öffentlichen Straßenentwässerung und zum anderen der privaten Grundstücks-
entwässerung. Diese Aufteilung wird 50 -50 vorgenommen, was gerichtlich in Schleswig-
Holstein anerkannt ist. Die Aufteilung dient auch dazu, dass die Kosten für die Straßen-
entwässerung nur von der Gemeinde und die Kosten der Grundstücksentwässerung nur
von den Grundstückseigentümern getragen wird.
Nach kurzer Beratung fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührensatz von 0,20 €/m² für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wird beschlossen.
2. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Siek wird wie aus der Anlage ersichtlich beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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366 kB
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