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ALLRIS - Auszug

11.06.2014 - 15.4 Radwegeführung, Beschilderung

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Wortprotokoll

Die Verkehrsschau fand am 27.05.2014 statt. Grundlage für die Entscheidungen waren nicht zuletzt die Aussagen im Bericht des Sicherheitsauditors.

Die Durchführung des Radweges durch den Grünstreifen am Wendehammer der Hauptstraße wird mitgetragen. Im Anschluss erfolgt durch Straßenmakierung eine kurze „Richtungsvorgabe“ für den weiteren Radwegverkehr. Damit der Radwegverlauf angenommen wird, muss im Bereich EDEKA ein „Drängelgitter“ an geeigneter Stelle eingebaut werden.

 

Sofern im Kreuzungsbereich (L224/Jacobsrade) gewünscht ist, dass das Freischalten einer Grünphase über eine alternative Schaltmethode (ggf. optisch, Kontaktschleifen lösen bei Radfahrern nicht aus), wäre dies zwischen dem Land und der Gemeinde zu klären.

 

Die Sperrflächen im Bereich der Hauptstraße/Großblöcken werden mitgetragen.

 

Die Benutzungspflicht des Radweges in der Alten Landstraße wird aufgehoben. Die Ausführungen des Sicherheitsauditors zu diesem Bereich lagen der Verkehrsaufsicht ebenfalls vor. Es wurde daher angekündigt, den Zusatz „Radfahrer frei“ weiterhin zuzulassen. Das Schild Hauptstraße / Alte Landstraße wird ebenfalls entfernt.

 

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