25.03.2019 - 12 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 25.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Schippmann weist daraufhin, dass die Verwaltung die Satzung um einen Zusatz bzgl. der Formulierungen im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter ergänzen wird.
Herr Franz merkt an, dass sich lt. § 15 Abs. 1 der Satzung der Käufer und Verkäufer sich schriftlich bei der Gemeinde an-/abmelden müssen. Eine Fehlende Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Aufgrund der fehlenden Bekanntheit der Satzung scheint dies schwer umsetzbar zu sein.
Die Verwaltung sieht diese Problematik jedoch nicht, da sich die Eigentümer bei Hamburg Wasser anmelden müssen.
Die Gemeindevertretung weist die Verwaltung darauf hin, dass unter § 17 der § 10 genannt wird. Hier müsste es wahrscheinlich § 15 heißen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührensatz von 0,22 €/m² für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wird beschlossen.
2. Die Satzung über die Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Hoisdorf vom 28.05.2014 wird aufgehoben.
3. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Hoisdorf wird, wie aus der Anlage zur Vorlage 2019/004/083 ersichtlich, mit folgender Ergänzung beschlossen:
Die Satzung ist um einen sogenannten Gleichstellungs-Paragraphen zu ergänzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,4 kB
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