01.04.2014 - 7 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeide Siek Gebiet: n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- beigeladen wird das Büro PPL
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Di., 01.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jennrich und Frau Hartz, Büro PPL, stellen die Abwägungsvorschläge vor.
Herr Reppel regt an, den Ausgleich nicht in der Gemeinde Brunsbek, sondern in der Gemeinde Siek vorzunehmen. Dies sollte das Planungsbüro bis zur Sitzung der Gemeindevertretung mit der Gemeinde besprechen.
Ob Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle bzw. im Haus der Vereine zu Lärmbelastungen führen können, wird seitens des Büros PPL nochmals mit dem Lärmgutachter geklärt.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet nördlich „Alte Landstraße“, östlich „Hinterm Dorf“, südlich der Mehrzweckhalle und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgender Änderung gebilligt:
- Auf den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Stellplätze in einem Streifen von 3m Breite entlang der Straßenbegrenzungslinie nur nicht überdachte Stellplätze zulässig. Carports und Garagen sind in diesem 3m breiten Streifen nicht zulässig.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,6 kB
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94,2 kB
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