01.04.2014 - 6 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Siek Gebiet: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- beigeladen wird das Planlabor Stolzenberg
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Di., 01.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet südlich "Hauptstraße", nordwestlich „An der Lohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung mit folgender Änderung als Satzung beschlossen:
- Die östliche Baugrenze des rückwärtigen Baufeldes wird um 3 m nach Nordosten erweitert, um die Errichtung eines Wohngebäudes nördlich des bestehenden Wohnhauses zu ermöglichen.
- Die im Baufenster befindlichen Bäume sind als „künftig wegfallend“ zu kennzeichnen. Der dafür zu erbringende Ausgleich in Form von 8 anzupflanzenden Bäumen kann im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes und auf dem angrenzenden Flurstück 99/23 erfolgen. Zwei in diesem Bereich nicht unterzubringenden Bäume werden auf gemeindlichem Grund gepflanzt. Den / die Pflanzort/e werden bis zur Sitzung der Gemeindevertretung benannt.
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
235 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
235 kB
|