13.08.2014 - 7 Satzung über Auskunftspflichten über die Nieder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Roland Schramm
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 13.08.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Roland Schramm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Beratungen/Beschlüsse in den Sitzungen des Finanzausschusses am 12.06.2014 und der Gemeindevertretung am 30.06.2014 wird verwiesen.
Der Vorsitzende verliest seine Formulierung und stellt diese zur Abstimmung:
§ 1
Auskunftspflichten
(1)Die Gebührenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft im Sinne des § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 30 Landeswassergesetz zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren nach dieser Satzung erforderlich ist.
(3) Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und der abgegebenen Erklärungen haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer des Grundstücks den Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu ihrem Grundstück zu gestatten.
Nach kurzer Beratung fasst der Finanzausschuss folgenden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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