12.06.2014 - 9 Freigabe der Auftragsvergabe und Finanzierung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Do., 12.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende bezieht sich auf den Vermerk Az: 54.04.50 vom 02.06.2014 über das Gespräch am 02.04.2014 zwischen der Gemeinde Siek, dem Kirchengemeindeverband der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost (KGV) und der Kirchengemeinde Siek.
Zwischen der Gemeinde Siek und der Kirchengemeinde Siek besteht Einigkeit über folgende
Verteilung der Kosten für den Umbau bzw. Sanierung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Siek (sh. Kostenschätzung des Architekturbüros vom 27.11.2013):
Gemeinde Siek Kirchengemeinde Siek
Fassade 11.550 €
Fenster und Türen 26.500 €
Dach 5.000 €
Spielebenen umgestalten 15.000 € Tischler/Innenausbau 19.125 €
Haustechnik 19.500 €
Malerarbeiten 6.000 €
Rohbau/Maurer 18.910 €
Tischler/Innenausbau 11.500 €
Haustechnik 12.000 €
Bodenbelag 8.400 €
Malerarbeiten 3.000 €
Umbau Sanitärbereich Umbau Sanitärbereich
Rohbau/Maurer 14.700 €
Tischler/Innenausbau 10.920 €
Haustechnik 61.000 €
Malerarbeiten 8.000 €
102.430 € 148.675 €
Mwst 19% 19.461,70 € 28.248,25 €
Honorar 20% 24.378,34 € 35.384,65 €
146.270,04 € 212.307,90 €
Von Seiten des Finanzausschusses besteht Einigkeit darüber, dass dieser Investitionszuschuss in den Wirtschaftsplan 2014 der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Siek aufgenommen werden muss. Desweiteren wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen welche Möglichkeiten bestehen diesen Investitionszuschuss abzusichern, falls die Verträge vorzeitig gekündigt werden sollten. Abschließend fasst der Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek stimmt der Auftragsvergabe, durch die Kirchengemeinde Siek, an das Architekturbüro Funcke Fust über die Abwicklung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Ev.-Luth Kindertagesstätte Siek, zu.
Die Gemeinde Siek verpflichtet sich, für die einvernehmlich abgesprochenen Gewerke (gem. Anlage zum Gesprächsvermerk Az: 54.04.50.vom 02.06.2014) einen Investitionszuschuss in Höhe von rd. 150.000 € zu zahlen.
Die Mittel werden im Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt.