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ALLRIS - Auszug

20.11.2018 - 5 Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.01.2019

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die sich aufgrund der Gebührenkalkulation ergebenen Beträge sind in die Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.01.2019 aufzunehmen.  

 

Zusätzlich sollte mit in die KiTa-Satzung einfließen, dass von den Eltern der erste Betreuungsmonat während der Eingewöhnungszeit nur zur Hälfte zu zahlen ist. Gleiches gilt für die Verpflegungsgebühren und das Kostgeld.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die KiTa-Satzung zum 01.01.2019, wie sie sich aus der Anlage ergibt inkl. der evtl. im KiTa-Ausschuss, Finanzausschuss und/oder in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen. Gleichzeitig ist ein Passus aufzunehmen, dass während des ersten Monats der Eingewöhnung die Gebühren für Betreuung und Verpflegung nur zu 50 % zu zahlen sind.

 

Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?SILFDNR=1042&TOLFDNR=19321&selfaction=print