20.11.2018 - 5 Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.01.2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 20.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die sich aufgrund der Gebührenkalkulation ergebenen Beträge sind in die Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.01.2019 aufzunehmen.
Zusätzlich sollte mit in die KiTa-Satzung einfließen, dass von den Eltern der erste Betreuungsmonat während der Eingewöhnungszeit nur zur Hälfte zu zahlen ist. Gleiches gilt für die Verpflegungsgebühren und das Kostgeld.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die KiTa-Satzung zum 01.01.2019, wie sie sich aus der Anlage ergibt inkl. der evtl. im KiTa-Ausschuss, Finanzausschuss und/oder in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen. Gleichzeitig ist ein Passus aufzunehmen, dass während des ersten Monats der Eingewöhnung die Gebühren für Betreuung und Verpflegung nur zu 50 % zu zahlen sind.
Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,7 kB
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