29.10.2014 - 11 Anpassung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mi., 29.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bitzer berichtet über die Beratungen und die Beschlussempfehlung des
SKS-Ausschusses, das Erfrischungsgeld für Wahlhelfervon 21,00 € auf 50,00 € anzuheben.
Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass die Höhe des pauschalierten Auslagenersatzes in der Wahlordnung enthalten und je nach Wahl unterschiedlich ist (z.B. Europawahl: bis zu
21,00 €, Kommunalwahl: bis zu 30,00 €). Die Differenz zu den vorgegebenen Sätzen wäre eine freiwillige Leistung und würde voll zu Lasten der Gemeinde Siek gehen.
Es entsteht eine rege Diskussion über die Beschlussempfehlung, zumal es sich um eine
ehrenamtliche Tätigkeit handelt.
Abschließend schlägt der Bürgermeister vor, den Wahlhelfern grundsätzlich 40,00 € zu gewähren.
Herr Bitzer stellt den Antrag zunächst über die Empfehlung des SKS-Ausschusses abzustimmen.
Die Gemeindevertretung Siek beschließt, das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen
Wahlhelfer im Wahlkreis Siek, welches für die Tätigkeit an Wahltagen ausgezahlt wird, auf 50,00 € aufzustocken.
Die Differenz zu den jeweils vorgegebenen Beträgen in der anzuwendenden Wahlordnung wird aus dem Haushalt der Gemeinde Siek gezahlt.