29.10.2014 - 10 Plakatierung in Siek
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mi., 29.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bitzer berichtet, dass der Sozial-, Kultur- und Sport (SKS)-Ausschuss dieses Thema aufgegriffen hat, weil zeitweise eine große Anzahl von Plakaten auf Veranstaltungen außerhalb und ohne Bezug zur Gemeinde Siek hinweisen. Um dieses zukünftig zu vermeiden, wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung gefasst.
Ohne weitere Aussprache folgt die Gemeindevertretung Siek der Empfehlung des SKS-Ausschusses und fasst folgenden Beschluss:
- Die Einführung einer Plakatierungssatzung wird abgelehnt.
- Die Verwaltung soll bei Plakatierungsanträgen eine Einzelfallentscheidung vornehmen (lässt sich die beantragte Plakatierung mit den Gemeindeinteressen sinnvoll vereinbaren?). Es sollen nur Hinweise auf Veranstaltungen in den amtsangehörigen Gemeinden sowie direkten Nachbargemeinden genehmigt werden.
- Die Anzahl der pro Antrag innerorts maximal anzubringenden Plakate wird auf
5 Stk. begrenzt.
- Plakate dürfen frühestens 4 Wochen vor Veranstaltung angebracht werden und müssen spätestens 1 Woche nach Veranstaltungsende wieder abgenommen sein.
- Es wird bei Antragstellung eine kostenpflichtige Entsorgung der Plakatierung angedroht (zu Lasten des Veranstalters), sollten die zuvor genannten Fristen nicht eingehalten werden.